Rürup Rente: Private Altersvorsorge mit Steuervorteilen

Die Rürup Rente ist eine staatlich geförderte, private altersvorsorge. Sie wurde im Jahr 2005 eingeführt und ist nach dem Ökonom Bert Rürup benannt. Bei der Rürup Rente handelt es sich um eine Leibrente, das heißt, sie kann nur verrentet werden.

Die Rürup Rente wurde in erster Linie als Alternative zur Riester Rente für Selbständige und Freiberufler ins Leben gerufen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Sie ist aber auch für Beamte oder Angestellte mit hoher Steuerlast geeignet. Einer der großen Vorteile der Rürup Rente ist, dass sie steuerlich absetzbar ist. Im Gegensatz zur Riester Rente bekommt der Rürup-Sparer keine staatlichen Zulagen, kann aber bis zu €20.000 im Jahr steuerlich absetzen. Der Prozentsatz, der steuerlich abgesetzt werden kann steigt mit jedem Jahr.

Für eine Rürup Rente gibt es verschiedene Anlageformen. Am sichersten sind dabei die klassischen Rentenversicherungen. Alternativ gibt es auch fondsgebundene oder Investment-Produkte, die risikoreicher sind, jedoch eine höhere Rendite versprechen. Alle Rürup-Produkte müssen geprüft und zugelassen werden.

Bei einer Rürup Rente hat man kein Kapitalwahlrecht. Das heißt, man bekommt auf jeden Fall eine lebenslange Rente und kann nicht aussuchen, ob man sich den kompletten Betrag auf einmal auszahlen lassen möchte. So soll verhindert werden, dass eine Rürup Rente für irgendetwas ausgegeben wird und die betreffende Person dann am Ende doch wieder den Staat finanziell belastet, weil alles Geld ausgegeben ist.

Ein weiterer großer Vorteil der Rürup Rente ist, dass sie nicht angetastet werden kann. Sie wird bei Bezug von Hartz IV nicht zum Vermögen hinzu gerechnet und kann auch nicht gepfändet werden. 

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