Riester Rente: Private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung
Eine beliebte Form der privaten Altersvorsorge ist die Riester Rente. Sie zeichnet sich zum einen dadurch aus, dass sie risikoarm ist, zum anderen durch die staatlichen Förderungsmöglichkeiten und Steuervorteile. Ein weiterer großer Vorteil ist, dass eine Riester Rente auch bei Hartz IV-Empfängern nicht angetastet werden kann.
Die Riester Rente ist für alle möglich, die gesetzlich rentenversichert sind, auch für Beamte. Seit 1. Januar 2002 gibt es die Riester Rente, sie ist nach dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales, Walter Riester, benannt.
Bis zu €154,- pro Jahr bekommt der Riester Sparer an staatlicher Zulage. Für jedes Kind gibt es pro Jahr €185,- (für Kinder, die vor 2007 geboren wurden) bzw. €300,- (Kinder, die ab 2008 geboren wurden). Doch nicht nur Zulagen gibt es für die Riester Rente, sondern auch steuerliche Vorteile. Denn die Leistungen, die in eine Riester Rente eingezahlt werden, können bei der jährlichen Steuererklärung als Sonderauslagen geltend gemacht werden.
In der Regel wird monatlich eingezahlt. Wer mindestens 4% des Vorjahresverdienstes in die private Riester Rente einzahlt, kann dafür die vollen staatlichen Zulagen bekommen. Doch auch weniger ist möglich, die Zulagen werden dann dementsprechend geringer. Für Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr gibt es seit 2008 den sogenannten Berufseinsteiger-Bonus. Außerdem gibt es noch den „Wohn Riester“, eine Eigenheimrente, mit der der Kauf oder Bau von Immobilien gefördert werden soll.
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